Fragen & Antworten
Darf ich als EU-Bürger eine „Buy-to-Let“-Suite oder ein „Buy-to-Let“-Apartment kaufen?
Ja. Das ist sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen möglich. Hier gibt es im jeweiligen Fall steuerliche Aspekte zu berücksichtigen.
Was genau wird gekauft?
Ein parifiziertes Wohnungseigentum. Die öffentlichen Flächen bleiben im Alleineigentum des Resortbetreibers.
Kann ich einen Haupt- oder Zweitwohnsitz anmelden?
Nein. Die Hotel-Suiten und Apartments sind „Gewerbeimmobilien“, das heißt sie dienen ausschließlich der touristischen Nutzung.
Wie lautet die genaue Flächenwidmungsbezeichnung der Apartments?
Bauland Erholungsgebiet.
Wird der Kaufpreis mit oder ohne Umsatzsteuer fakturiert?
Der Kaufpreis wird zuzüglich Umsatzsteuer (USt.) fakturiert, die infolge des Gewerbeimmobiliencharakters bei Erfüllung der steuerlichen Voraussetzungen zurückgefordert werden kann.
An wen erfolgt die Rückverpachtung?
Die Rückverpachtung erfolgt an die Betriebsgesellschaft. Die Vertragsdauer läuft auf unbestimmte Zeit.
Welche Kaufnebenkosten fallen an?
Grunderwerbssteuer, Eintragungsgebühr in das Grundbuch und Vertragserrichtungskosten.